Gesundheitsnachrichten
Preise wie vor 24 Jahren 21.10.2011
Am 22. Oktober 1987 wurde die GOZ erstmals veröffentlicht. Fast ein Viertel Jahrhundert später wurde jetzt von der Bundesregierung eine GOZ-Novelle vorgelegt. Zwar sind hier punktuelle Verbesserungen vorgenommen worden – etwa beim Bürokratieabbau oder in Richtung mehr Transparenz im Verhältnis Zahnarzt, Patient und Versicherungsträger. Allerdings hat sich die Zahnmedizin in dieser Zeit auch immens weiter entwickelt. Wissenschaftlicher Fortschritt, höhere Qualität und damit verbundene höhere Behandlungskosten werden durch die geplante GOZ-Novelle aber keineswegs abgebildet.
„Mehr Prävention, aufwändigere Technologien sowie hochwertigere Füllungen und Zahnersatz stellen völlig neue Herausforderungen an eine moderne Gebührenordnung, als es 1987 der Fall war. Nicht nur an uns Zahnmediziner, sondern auch an eine umfassende Neubewertung der Behandlungskosten. Diesem Anspruch wird der Entwurf der Bundesregierung nicht gerecht. Einem zahnmedizinischen Realitätstest 2011 hält eine solche GOZ-Novelle daher nicht stand“, stellt BZÄK-Präsident Dr. Engel hierzu fest.
Besonders wird seitens der deutschen Zahnärzteschaft kritisiert, dass der so genannte GOZ-Punktwert – wichtig für die Berechnung von privatzahnärztlichen Leistungen – nach Plänen der Bundesregierung nach über zwei Jahrzehnten konstant bleiben soll. In der GOZ von 1987 betrug der Punktwert 11 Pfennige. Mit der neuen GOZ soll der Zahnarzt 5,62421 Cent berechnen können. Das Einzige, was sich somit nach 24 Jahren für den Berufsstand der Zahnärzte geändert hat, ist die Währung.
Während der Punktwert seit 1987 eingefroren bleibt, sind die Preise für Strom, Benzin und Nahrungsmittel in Deutschland immens gestiegen. Zusätzlich haben die Personal- und Sachkosten in den Zahnarztpraxen Jahr für Jahr zugenommen. Beispiel Hygienekosten: Der immer weiter verbesserte Infektionsschutz für die Patienten in deutschen Zahnarztpraxen ist mit erheblichem finanziellem Mehraufwand im Sach- und Personalbereich verbunden. Allein im Zeitraum 1996 bis 2006 sind diese Kosten in den Zahnarztpraxen statistisch nachweisbar um über 80% gestiegen.
„Die Bundesregierung will uns mit dieser Novelle nach 24 Jahren Hängepartie eine weitere Nullrunde verschreiben. Alles wurde nachweislich teurer – nur die GOZ soll gleich bleiben. Die betriebswirtschaftliche Realität der Zahnarztpraxen in Deutschland bleibt so völlig unberücksichtigt – trotz expliziter Vorgaben aus dem Zahnheilkundegesetz. Eine qualitativ hochwertige Behandlung für Patientinnen und Patienten nach aktuellem wissenschaftlichem Stand wird damit ad absurdum geführt“, so Dr. Engel.
Jetzt hat der Bundesrat über seine notwendige Zustimmung das letzte Wort und kann diesen Entwurf in seinem Beratungen zur GOZ-Novelle im November entsprechend korrigieren. „Die deutsche Zahnärzteschaft wird jetzt gemeinsam mit Patientenvertretern und weiteren Berufsverbänden auf erhebliche Nachbesserungen drängen. Für eine zeitgemäße GOZ und eine zahnmedizinische Versorgung auf hohem Niveau. Das schließt auch ganz klar eine leistungsgerechte Vergütung unseres Berufsstandes über einen realistischen Punktwert ein“, so der BZÄK-Präsident abschließend.
Weitere Informationen
Unter http://www.bzaek.de/presse/positionen-und-statements/preisentwicklung.html
finden Sie zwei erläuternde Infografiken zur Thematik: Ein Vergleich steigender Preise für Strom, Benzin und Nahrungsmittel und einem konstanten GOZ-Punktwert seit 1988 sowie eine Grafik zum Thema steigender Hygienekosten für Zahnarztpraxen.
Weitere aktuelle Positionen der BZÄK zur GOZ-Novelle finden Sie auch unter http://www.bzaek.de/presse/positionen-und-statements.html .
Quelle: Quelle: Bundeszahnärztekammer, 21.10.2011
Erfasst am: 21.10.2011
Osteoporose betrifft auch Zähne und Zahnersatz 20.10.2011
Zum Welt-Osteoporosetag am 20. Oktober meldet der Bundesverband der implan-tologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI), dass bei Patienten vor Implanta-tion ein genaues Risikoprofil erstellt werden muss, um schwere Komplikationen bei der Behandlung zu vermeiden. Medikamente, sog. Bisphosphonate, die gegen die altersbedingte Knochenerkrankung verabreicht werden, können den Knochen-stoffwechsel verlangsamen und die Einheilung von Implantaten behindern.
Dass der Patient überhaupt an Osteoporose leiden könnte, wird häufig erst bei der zahn-ärztlichen Untersuchung vor einer Behandlung mit Implantaten festgestellt. Die Einhei-lung von Implantaten, die als künstliche Zahnwurzeln heute häufig den Zahnersatz tra-gen, ist abhängig vom Gesundheitszustand des Patienten. „Vor der Implantation ist schon bei dem geringsten Zweifel eine Rücksprache mit dem behandelnden Arzt not-wendig“, so Christian Berger, Präsident des BDIZ EDI.
Als wirksame Medikamente werden Bisphosphonate seit über 20 Jahren erfolgreich bei Knochentumoren, Kalziumüberschusssyndrom, Morbus Paget, aber auch bei Osteoporo-se und anderen Knochenstoffwechselstörungen eingesetzt. Inzwischen lässt eine Viel-zahl von Studien darauf schließen, dass hohe Dosen von Bisphosphonaten bei der Be-handlung von Tumoren und Osteoporose zu Osteonekrose (Absterben von Knochenzel-len) führen können. Der so verlangsamte Knochenstoffwechsel kann auch die Einheilung von Implantaten behindern.
„Nicht immer ist den Patienten bewusst, ob sie solche Medikamente erhalten oder erhal-ten haben, weil diese Arzneimittel oft intravenös verabreicht werden“, sagt Priv.-Doz. Dr. Jörg Neugebauer, Vorstandsmitglied im BDIZ EDI und langjähriger wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Köln. Der negative Effekt auf den Knochen ist bei Einnah-me oraler Medikamente wesentlich geringer als bei intravenöser Gabe. Doch auch lange nach Absetzen der Medikamente kann der für die Knochenheilung schädliche Einfluss der Bisphosphonate noch nachwirken. Hinweise auf die Zugehörigkeit zur Gruppe der Bisphosphonate liefert die Endung „...dronat“ oder auch „...dronsäure“ im Namen des Medikamentenwirkstoffs.
Der BDIZ EDI stellt drei Forderungen für die weitere interdisziplinäre Betreuung dieser Patienten:
1. Zunächst gilt es, in der allgemeinen Lebensführung der Patienten darauf hinzu-wirken, dass Ernährungsgewohnheiten und Mundhygienemaßnahmen so verän-dert werden, dass chronische Belastungen reduziert werden, die sich durch die Mundhöhle auf den gesamten Organismus auswirken.
2. Der Zahnarzt wird eventuelle Risikofaktoren, wie Entzündungen der Zahnwurzel-spitze (apikal beherdete Zähne) oder chronisch entzündetes Zahnfleisch sofort behandeln, um Beeinträchtigungen der Allgemeingesundheit durch Entzündun-gen im Mund- und Kieferbereich auszuräumen.
3. Besonderes Augenmerk gilt der Therapie der Osteoporose. Hier sind in den letz-ten Jahren durch die Anwendung der Bisphosphonate zahlreiche Kiefernekrosen beobachtet worden. Wissenschaftlich abgesichert ist, dass das Risiko einer Bis-phosphonatnekrose bei der Therapie von Krebserkrankungen im hochdosierten Bereich bei etwa zehn Prozent der Fälle liegt. Anders bei der Osteoporose-Behandlung. Hier werden sog. niederpotente Präparate verabreicht, die eine deutlich geringere Prävalenz (Häufigkeit) von Komplikationen im Kieferbereich zeigen. Das Risiko steigt mit der Dauer der Einnahme der Präparate. Somit ist es erforderlich, dass bei allen Patienten, die eine intravenöse oder orale Medikation für die Osteoporose mit Bisphosphonaten erhalten (haben), ein genaues Risiko-profil erstellt wird, um schwere Komplikationen zu vermeiden.
Werden die oben genannten Kenngrößen berücksichtigt, kann eine erfolgreiche Implan-tattherapie auch bei Osteoporose-Patienten erfolgen, die eine Bisphosphonattherapie durchlaufen (haben), wie zahlreiche Studien inzwischen belegen. Zusätzlich sollten je-doch bei einer gering ausgeprägten Osteoporose immer auch alternative Therapien be-rücksichtigt werden, damit die Präparate für evtl. spätere und stärkere Verläufe ohne ein erweitertes Risiko eingesetzt werden können.
Quelle: Quelle: Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI), 19.10.2011
Erfasst am: 20.10.2011